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Deutschland · § 19 UStG
Kleinunternehmer-Rechnung nach § 19 UStG
Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen — und Sie müssen auf der Rechnung darauf hinweisen, warum. Diese Vorlage öffnet eine Rechnung ganz ohne USt und mit dem korrekten § 19-Hinweis. Beträge anpassen, Kunden eintragen, sauberes PDF exportieren. Alles im Browser, Ihre Zahlen verlassen das Gerät nicht.
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Was auf die Rechnung gehört
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer gesondert aus — der Preis ist der Endpreis. Pflicht ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine anerkannte Formulierung:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung)."
Die Vorlage setzt den Steuersatz auf 0 % und trägt diesen Hinweis bereits in die Notizen ein. Ansonsten gelten die üblichen Angaben: Ihr Name und Anschrift, Name und Anschrift des Kunden, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, das Leistungsdatum und der Gesamtbetrag.
Umsatzgrenzen (seit 2025): Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn Ihr Vorjahresumsatz 25.000 € netto nicht überschritten hat; wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschritten, wechseln Sie sofort zur Regelbesteuerung. Seit 2025 erlaubt § 34a UStDV zudem vereinfachte Kleinunternehmer-Rechnungen.
Häufige Fragen
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen Sie keine USt gesondert ausweisen. Weisen Sie stattdessen mit dem § 19-Hinweis auf die Steuerbefreiung hin.
Welcher Hinweis ist Pflicht?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze 2025?
25.000 € netto im Vorjahr; bei Überschreiten von 100.000 € im laufenden Jahr endet die Kleinunternehmerregelung sofort.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die Rechnung entsteht komplett in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät. Es gibt keinen Server, auf den etwas hochgeladen wird.
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Öffnen Sie eine Kleinunternehmer-Rechnung mit § 19-Hinweis, tragen Sie Ihre Leistung ein und exportieren Sie ein sauberes PDF — im Browser, ohne Konto.
Rechnung öffnen →Quellen
- § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) — Kleinunternehmerregelung.
- IHK / Neuregelungen ab 2025 (Umsatzgrenzen 25.000 € / 100.000 €, § 34a UStDV).
Orientierung, keine Steuerberatung. Siehe auch die Rechnungs-Pflichtangaben nach Land.